AGB

TEDA Treuhandbüro - EDV-Beratungen nachfolgend TEDA genannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEDA

TEDA EDV-Informatique
Brunnackerstr. 2
CH - 2563 Ipsach

Telefon: +41 32 512 14 80

www: www.teda.ch

 

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von TEDA zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TEDA und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von TEDA ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von TEDA nicht im Widerspruch stehen.

1.3. Alle Nebenabredungen, Aenderungen und Ergänzungen zu den AGB von TEDA bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.5. Aenderungen dieser AGB werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

1.6. Produkte sind von TEDA angebotene und vertriebene Produkte im Informatik-, Kommunikations- und Technologiebereich.

2. Bestellung, Lieferung, Uebergabe der Produkte und Dienstleistungen

2.1. Bestellungen können telefonisch, elektronisch ( z.B. per E-Mail ) oder schrifltich ( z.B. per Brief, Fax) erfolgen. TEDA behält sich jedoch das Recht vor, Offertanfragen von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. TEDA ist zu Teillieferungen berechtigt.

2.2. Die von TEDA angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von TEDA ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen TEDA in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von  der betreffenden Bestellung zurücktreten. TEDA haftet in diesem Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von TEDA zurückzuführen ist.

2.3. Bei Lieferstörungen infolge Umständen, auf die TEDA keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist TEDA berechtigt, die Bestellung zu annulieren.

2.4. Vom Kunden gewünschte Bestelländerungen oder Annulierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit TEDA. Kosten, die bereits entstanden sind, kann TEDA dem Kunden belasten.

3. Abnahme und Prüfung

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von TEDA gelieferten Produkte und Leistungen bei Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich, bei nicht offenbaren Schäden und Mängelbn aber spätestens 8 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung TEDA gegenüber schrifltlich bekannt zu geben.

3.2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Uebergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Mit der Anlieferung bzw. Abholung der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

4.2. Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

5. Rücksendung von Produkten

5.1. Der Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung von TEDA kann ein Umtausch oder eine Rücksendung getätigt werden. Eine Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum akzeptiert werden. Der Kunde muss vorher zwingend eine Retourennummer bei TEDA beantragen. Rücksendungen oder Teile davon  welche nciht in einer Retourennummer enthalten sind, werden von TEDA als Entsorgungsauftrag behandelt, die Produkte werden wo möglich und sinnvoll dem Recycling zugeführt. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage des Kaufbeleges zu erfolgen.

5.2. TEDA behält sich vor, bei Rücksendungen ohne Fehlerbeschrieb auf Kosten des Kunden eine Fehlersuche durchzuführen. Der Mindestaufwand beträgt eine Stunde, dieser Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. TEDA behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko zu reoturnieren. Als unbrauchbar gilt die Verpackung, wenn sie defekt, mit Etikettten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die vor über 20 Tagen gekauft wurden, die bereits in Gebrauch waren, ein erreichtes oder inner 180 Tagen bevorstehendes Ablaufdatum aufweisen oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert TROPPUS die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises von mindestens 30% vor. Bei Rücksendungen, für welche TEDA kein Verschulden trifft, wird dem Kunden für die administrative Abwicklung eine Pauschale gemäss gültigen Versandbedingungen in Rechnung gestellt.

Beschaffungsprodukte (Produklte, welche TEDA nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an TEDA zurückgegeben werden. Der Kunde unterschreibt in diesen Fällen vor der Ausführung der Bestellung eine Abnahme-Verpflichtung.

5.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von TEDA veranlasst werden, wird dem Kunden bei in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert, basierend auf dem tieferen Preis, gutgeschrieben.

5.4. In jedem Fall gelten die von TEDA und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde muss vor der Rücksendung bei TEDA ein " Retourenformular RMA" verlangen.

5.5. ES werden keine Rückvergütungen für Rücksendungen gemacht, sondern eine Gutschrift erstellt, welche bei der nächsten Bestellung abgezogen werden kann.

6. Kreditlitmite/Informationspflicht

6.1. TEDA legt, basierend auf dem vom Kunden zur Vergügung gestellten Handelsregisterauszug, die Kreditlitmite fest. TEDA kann jederzeit vom Kunden im Umfang der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.

6.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonsitgen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich TEDA vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Aenderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanziellen Probleme umgehend TEDA bekannt zu geben.

7. Preise

7.1. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von TEDA verstehen sich rein netto in Schwerizer Franken ( CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum von TEDA. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung ( Fracht/Transport), sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer jzu Lasten des Kunden. Die Portokonditionen sind auf der TEDA-Homepage www.teda.ch definiert. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

7.2.Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch TEDA berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Kunde bei TEDA Produkte bestellt hat, berechtigt dies TEDA, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern TEDA die vom Kunden bestellten Produkte auf Grund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird TEDA vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben. In beiden Fällen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Uebergabe der Produkte. Im Uebrigen kann TEDA jederzeit Aenderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen im Voraus zur Zahlung fällig. Nach drei Bestellungen kann der Kunde eine Lieferung auf Rechnung beantragen. Rechnungen sind 10 Tage netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. TEDA kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen und den Ersatz aller Mahn- Inkasso- Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TEDA ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

8.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von TEDA angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt, bzw. Erfüllung nicht sicherstellt, ist TEDA berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist TEDA auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

8.4. Alle Forderungen von TEDA, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von TEDA nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von ACS an seiner Liquidität(Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder anderen Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, TEDA zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässse absehbar sind.

8.5. Checks werden von TEDA nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung sowie unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

9. Verrechung/Retensionsrecht

9.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von TEDA zu verrechnen.

9.2. Jegliches Retensions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von TEDA ist vollumfänglich wegbedungen.

10. Eigentumsvprbehalt

10.1. Die von TEDA gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum von TEDA, bis TEDA den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. TEDA ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen TEDA umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkte zu geben ( vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

10.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von TEDA gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

11. Garantie

11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass TEDA keine Eingangsprüfungen der Hersteller bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

11.2. Die Gewährleistung von ACS für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber TEDA und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von TEDA besteht darin, allfällige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich auf Grund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Lichtenstein verbleiben.

11.4. Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung TEDA schriftlich und detaillliert angezeigt wird sowie einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung

b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;

c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;

d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;

e) natürliche Abnutzung;

f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;

g) Modifikation oder Reparaturversuche

 h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt

 ( z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder TEDA noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch TEDA auf Kosten des Kunden.

11.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von TEDA bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung allfälliger Garantieleistungen.

12. Haftung

12.1. TEDA haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von TEDA oder den von TEDA beauftragten Dritten verursachtr wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

12.2. Jede weitergehende Haftung von TEDA, deren Hilfspersonen un der von TEDA beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

12.3. TEDA verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die TEDA Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit TEDA zu verwenden.

14. Herstellerreporting / Datenschutz

14.1. Der Kunde anerkennt, dass TEDA im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

14.2. Des weitern ist der Kunde einverstanden, dass TEDA kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von TEDA beauftragten Kreditverischerungsunternehmen bekannt gibt.

15. Uebertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen ( Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von TEDA übertragen werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Uebereinkommens über den internationalen Warenkauf.

16.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für TEDA sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten des Kantons Bern. TEDA ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

überarbeitet, Janaur 2017